GAPTEC Electronic GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Alle Geschäfte wie z.B. Verträge, Lieferungen, Angebote und sonstige Leistungen von uns - soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Unsere AGB gelten neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und Gültigkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande.
2.2. Ergänzungen, Änderungen, die Aufhebung oder mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtage – für die gelieferten bzw. angenommenen Mengen – allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind reine Nettopreise in Euro und verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und weiterer evtl. gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
4.1. Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen.
4.2. Zahlungsverzug tritt nach Fälligkeit der Forderung durch Mahnung ein, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.
4.3. Beanstandungen des Kunden oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig, die Zurückbehaltung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen.
4.4. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
5. Lieferung
5.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung mit den darin enthaltenen Daten maßgebend.
5.2. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten, ähnlichen Unterlagen oder in einem freibleibenden Angebot enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Fertigungsbedingte und technisch bedingte geringfügige Abweichungen und Änderungen von den Maß-, Gewichts- und Mengenangaben sind in jedem Fall zulässig. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
5.3. Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung.
5.4. Von uns genannte Lieferfristen sind annähernde Angaben und unverbindlich, es sei denn, wir sagen eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich zu. Wird nachträglich eine Vertragsänderung, insbesondere eine Änderung des Lieferumfangs, vereinbart, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes von uns mitgeteilt ist. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder von ihm abzugebender Erklärungen. Sie beginnt auch nicht vor Eingang einer etwa zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Vorauszahlung.
5.5. Wenn wir eine Lieferfrist infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrung oder sonstiger von uns unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen oder infolge behördlicher Maßnahmen nicht einhalten können, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Verzögerung zu unterrichten, soweit es möglich und zumutbar ist. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei wir kannten bei Vertragsschluss das Leistungshindernis oder mussten dieses kennen.
5.6. Für die Nichteinhaltung ausdrücklich zugesagter Lieferfristen haften wir nur, soweit uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ein Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, im Übrigen im Falle das Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch auf nicht mehr als 15 % des Lieferwertes begrenzt. Der Nachweis, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist bleibt dabei beim Kunden.
5.7. Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, behalten wir uns vor, Ihnen einen qualitativ gleichwertigen Artikel zu senden (Ersatzartikel). Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, den Artikel in den Rückstand zu nehmen oder uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. Wir teilen Ihnen die Aufnahme in den Rückstand mit.
5.8. Auf Abruf bestellte Waren müssen innerhalb der vereinbarten Abruffrist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der noch verbleibende Teil in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig und sodann nach Wahl des Bestellers entweder zum Versand gebracht oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert.
6. Gefahrübergang, Transport
6.1. Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die gilt unabhängig davon, ob wir die Frachtkosten oder die Anfuhr mit eigenen Fahrzeugen übernommen haben.
6.2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Wird der Versand aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
6.3. Die Versicherung des Liefergegenstandes gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
7. Verpackungsverordnung
Gemäß Verpackungsverordnung nehmen wir Transport- und Umverpackungen zurück, um diese einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Verpackungsrücksendungen müssen uns in jedem Falle frachtkostenfrei erreichen. Bei nicht freigemachten Sendungen behalten wir uns die Verweigerung der Annahme vor.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Im Zurücknahmeverlangen bzw. in der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.2. DerKundeist verpflichtet,dieKaufsachepfleglichzubehandeln;insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.6. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Mängelrüge, Gewährleistung
9.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel, einschließlich eventueller Falschlieferungen oder Mengenfehlern, sowie auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer bei erkennbaren Mängeln binnen 8 Tagen, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
9.2. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erfolgt bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelanzeigen die Beseitigung der Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die Mängelbeseitigung hat uns der Besteller angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller nur ein Recht auf Wandelung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
9.3. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht für Schäden, die infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, es sei denn, dass sie auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Wir haften ferner nicht für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter.
9.4. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
10. Schadensersatz, Haftung
Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiverVertragsverletzung, wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung von Nebenpflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung, haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:
10.1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer sonstigen, einfachen Erfüllungsgehilfen wird unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Kaufvertrages typischerweise gerechnet werden muss.
10.2. Wir haften unbeschränkt für Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Im Falle der Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sofern die Zusicherung gerade auch vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Verwendet der Besteller von uns hergestellte Erzeugnisse, oder solche, für die wir nach dem Produkthaftungsgesetz als Hersteller gelten, seinerseits zur Herstellung eines Produktes, steht er im Innenverhältnis allein für eventuelle Ansprüche Dritter nach dem Produkthaftungsgesetz ein und hat uns gegebenenfalls freizustellen.
10.3. Darüber hinaus haften wir für fahrlässiges Verschulden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags-zwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht wird die Haftung unter Ausschluss von vertragsuntypischen, mittelbaren Schäden und Folgeschäden begrenzt auf einen Höchstbetrag des 1,5fachen des Kaufpreises des Liefergegenstandes. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. Für die Haftung für anfängliches Unvermögen und für Rechtsmängel ist die Haftungsbeschränkung für die Verletzung einer Kardinalpflicht entsprechend heranzuziehen. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, insbesondere von Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn, wird zusätzlich begrenzt durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Lieferpreises und Schadenshöhe.
10.4. Unsere Haftung für Verzug oder Unmöglichkeit wird ausgeschlossen.
10.5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie ein etwaiges aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bestehendes Recht des Bestellers, sich vom Vertrag zu lösen bleibt unberührt
11. Rückgaben
Soweit keine vertragliche oder gesetzliche Pflicht besteht, wird von uns gelieferte Ware nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen evtl. Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen bleibt davon unberührt.
12. Datenschutz
Wir sind dazu berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten, gleich ob sie vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Besteller mittels EDV gespeichert und weiter verarbeitet werden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus sich ergebenen Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz unserer Gesellschaft. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 14. Urheberrecht Unsere Kataloge, Leporellos, Preislisten, Bedienungsanleitungen, Service-Infos, Werbe-/Anwendungsfotos, Internetauftritt und dessen Inhalte, Piktogramme, Logos, Skizzen sowie sämtliche Werbe- und Informationsschriften unterliegen dem Urheberrecht. Die Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, ist genehmigungspflichtig.
GAPTEC Electronic GmbH & Co. KG
Stand: August 2020